a) Altersruhegeld:
(Voraussetzung: Wartezeit von mindestens 60 Kalendermonaten,
d.h. 5-jährige Teilnahme und Zahlung der festgesetzten Beiträge.)
- regelmäßig ab dem vollendeten 67. Lebensjahr
- vorgezogen vor Vollendung des 67. Lebensjahres mit
Kürzung auf Dauer um 0,5% für jeden angefangenen Monat
- später als mit vollendetem 67. Lebensjahr mit Erhöhung
um jeden vollen Monat um 0,6%
- Übergangsregelungen für die Jahrgänge 1957 bis 1963
- Antrag auf Altersruhegeld, PDF, 50 kB
b) Hinterbliebenenrente:
c) Berufsunfähigkeitsrente:
d) Kinderzuschüsse:
- Für alle Teilnehmer, die Versorgungsleistungen in
Anspruch nehmen und Kinder unter 18 Jahren haben.
e) Einmalzahlungen:
- Abfindungen bei erneuter Heirat von Hinterbliebenen
mit Leistungsanspruch.
- Zuschüsse für Rehabilitationsmaßnahmen, wenn eine
anderweitige Kostendeckung nicht gewährleistet ist.
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