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  • Selbständige:


  • Der Regelbeitrag (18% der festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze ) entspricht dem Höchstbeitrag.

    Liegt Ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, kommt der einkommensbezogene Beitrag zum Tragen.

    Der Mindestbeitrag entspricht ¼ des Regelbeitrages. Zusätzlich kann in den ersten fünf Jahren der Teilnahme eine Ermäßigung bis zur Hälfte des Regelbeitrages bzw. des einkommensbezogenen Beitrages beantragt werden.




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