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Wir über uns > Mitgliedschaft |
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Sie werden Mitglied ?
Sie:
- sind eingetragenes Mitglied der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
bzw. der Freien Hansestadt Bremen
- bzw. beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen
- Anhalt
- unterliegen keinen beamtenrechtlichen Vorschriften
- haben zum Zeitpunkt der Teilnahme am Versorgungswerk
das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet
- sind zu diesem Zeitpunkt nicht berufsunfähig
Es gibt folgende Befreiungsmöglichkeiten:
- unterliegen der Pflichtversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung (DRV Bund § 9 (3) SVW)
- sind bereits Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
und setzen die Teilnahme fort ( § 11 (1b) SVW) oder
- sind freiwilliges Kammermitglied ( § 11 (1a) SVW)
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