Transparenzerklärung
Datenschutzhinweise für Mitglieder und sonstige Leistungsberechtigte der Ingenieurversorgung
Mecklenburg-Vorpommern – Information nach Art. 13, 14 DSGVO
Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat einen hohen Stellenwert für die Ingenieurversorgung
MecklenburgVorpommern. Wir möchten Sie nachfolgend über die Erhebung Ihrer personen-bezogenen Daten
bei uns aufklären:
1. Verantwortliche Stelle
Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Demmlerstr. 17
19053 Schwerin
Telefon: 0385/55837 -76 bis -81
Telefax: 0385/55837- 82
E-Mail: info(at)ingenieurversorgung-mv.de
2. Datenschutzbeauftragter
Herr Prof. Ulf Glende
Friedrich-Barnewitz-Str. 6
18119 Rostock-Warnemünde
Info(at)glende-consulting.de
3. Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen
Die Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Erfüllung der nach
dem Architekten- und Ingenieurgesetz (ArchIng M-V) übertragenen Aufgabe, seinen Mitgliedern und Hinterbliebenen Versorgung
nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung zu gewähren.
Unsere Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenrente
- Kapitalabfindung
- Erstattung von Beiträgen und die Übertragung von Versorgungsansprüchen auf einen anderen Versicherungsträger
- Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen
4. Quellen und Datenkategorien
Es werden Daten verarbeitet und gespeichert, die wir von Ihnen erheben oder von Dritten erhalten, sofern diese für die Erfüllung
unserer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben notwendig sind. Darüber hinaus bedienen wir uns öffentlich zugänglicher
Quellen.
Relevante personenbezogene Daten:
- Kontaktdaten
- Kommunikationsdaten
- Bankverbindung
- Geburtsdatum
- Einkommensdaten
- tätigkeitsbezogene Daten
- Kammerzugehörigkeit
- etc.
5. Zugriffsberechtige Personen und Datenempfänger
Einen Datenzugriff innerhalb der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern erhalten nur diejenigen, die diesen zur Erfüllung
der gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben benötigen.
Datenempfänger außerhalb der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern:
- Agentur für Arbeit
- andere Versorgungswerke (Befreiungs- und Überleitungsverfahren)
- Arbeitgeber
- Aufsichtsbehörden
- Banken / Geldinstitute
- Betreuer / Bevollmächtigte / gesetzl. Vertreter
- DRV Bund / DRV Nord
- Einwohnermeldeämter
- Ersteller des Jahresabschlusses
- Gerichte (Klagen, Versorgungsausgleich)
- Ingenieurkammern
- Insolvenzverwalter
- Krankenkassen
- medizinische Gutachter
- Nachversicherungsstellen
- Prozessbevollmächtigte/r
- Risikocontrolling
- steuerliche und juristische Berater
- Versicherungsmathematiker
- Vollstreckungsbehörden bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Wirtschaftsprüfer
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
Eine Weiterleitung erfolgt ausschließlich im gesetzlichen Rahmen.
Dienstleisterarten mit Auftragsvereinbarungen:
- IT-Dienstleister
- Mitgliederverwaltungssoftware
6. Dauer der Datenspeicherung
Die Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern unterliegt zum einen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Zum anderen
werden Daten solange vorgehalten, wie sie zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages benötigt werden. Hierzu gehören ebenso
Ansprüche von Hinterbliebenen.
7. Datenschutzrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten
Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art.
17, 18 DSGVO).
Sie haben das Recht Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen (Art. 21 DSGVO).
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben:
- kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden,
- kann der Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden (usw.)
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung
mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20
DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt
sind.
Automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profilierung wird von uns nicht genutzt.
8. Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
Nach § 17 ArchIng M-V sowie § 39 der Satzung besteht gegenüber der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern eine
Auskunfts- und Mitwirkungspflicht.
Die Nichtbereitstellung personenbezogener Daten hat in der Regel zur Folge, dass eine Vertragsbeziehung zwischen uns nicht
zustande kommen kann, weil uns die zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stehen. Es besteht
jedoch die Möglichkeit, dass das Fehlen einiger oder aller Daten gelegentlich zu Nachfragen führen kann.
Wie können Sie sich beschweren:
Sie haben die Möglichkeit, sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74 a
19055 Schwerin
Telefon: 0385/59494 0
Telefax: 0385/59494 58
E-Mail: info(at)datenschutz-mv.de
Website: www.datenschutz-mv.de
Download
Transparenzerklärung als PDF herunter laden
|